Fälle von Kindeswohlgefährdung auf hohem Niveau

Kinderschutzfachkraft Kim Heinzer berichtet im Jugendhilfeausschuss von ihrer Arbeit.

387 Prüfverfahren im Zusammenhang mit dem Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung hat das Jugendamt des Märkischen Kreises in seinem Zuständigkeitsbereich im vergangenen Jahr durchgeführt. In rund einem Drittel der Fälle (130) bestätigte sich der Verdacht. Das berichtete Kim Heinzer, Koordinierende Kinderschutzfachkraft des Märkischen Kreises, den Politikerinnen und Politikern in der jüngsten Sitzung des Jugendhilfeausschuss. „Die Zahlen bleiben auf einem hohen Niveau“, so Heinzer.

Vernachlässigungen an erster Stelle

Im Jahr 2019 wurden 528 Verfahren eröffnet, im Jahr 2020 waren es 439 und 2021 wurden 376 Fälle notiert. Diese Zahlen beziehen sich auf den Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes.

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Der umfasst die Städte und Gemeinden Balve, Halver, Herscheid, Kierspe, Meinerzhagen, Nachrodt-Wiblingwerde, Neuenrade und Schalksmühle.

Jugendhilfeausschuss-Sitzung (von links) Fachdienstleiter Matthias Sauerland, Fachbereichsleiterin Iris Beckmann-Klatt, Ausschuss-Vorsitzender Stefan Herbel. – Foto: Hendrik Klein / LokalDirekt

Dabei geht es in den meisten Fällen um Vernachlässigungen, gefolgt von psychischer und körperlicher Misshandlung sowie sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen.

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Die meisten Verdachtsfälle (60) wurden von der Polizei, Gerichten und Staatsanwaltschaften gemeldet. Es gingen aber auch anonyme Hinweise (57) ein, Schulen schalteten das Jugendamt 54-mal ein.

Öffentlichkeit immer mehr sensibilisiert

Die gemessen an der Einwohnerzahl vergleichsweise meisten Fälle wurden vom Team West des Jugendamtes bearbeitet. Dazu gehören die Städte und Gemeinden Halver, Schalksmühle und Nachrodt-Wiblingwerde. Zur Region Nord gehören Neuenrade, Balve und Herscheid. Die Region Süd bilden Kierspe und Meinerzhagen. „Jede Kindeswohlgefährdung ist eine zu viel“, sagte Kim Heinzer im Ausschuss. In der Öffentlichkeit und in der Gesellschaft erfahre das Thema mehr und mehr Aufmerksamkeit. Die Sensibilisierung für den Kinderschutz habe in den vergangenen Jahren stetig zugenommen.

Beratungsteam steht für Hilfen bereit

Wenn Schulen, Kindertagesstätten oder Jugendhilfe-Träger den Verdacht auf eine Gefährdung des Kindeswohls haben, können sie sich an das Beratungsteam im Kinderschutz des Märkischen Kreises wenden.

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Unter der Koordination von Diplom-Sozialpädagogin Kim Heinzer berät es Organisationen und gibt Hilfestellung. Die Unterstützung des Kinderschutzteams ist dabei sehr gefragt. Allein in diesem Jahr hat es bereits 36 anonymisierte Fachberatungen gegeben – mehr als im gesamten Jahr 2022 (30). Das Team bringt Partner für den Kinderschutz zusammen, darunter Träger der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Kindertagesstätten, kooperiert mit Schulen und sensibilisiert mit regelmäßigen, öffentlichen Schulungen, Tagungen und Veranstaltungen. Eine gute Vernetzung ist ein elementarer Baustein des Kinderschutzes.

Im Notfall eine Inobhutnahme

Erreicht den Kreis ein Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung, ist der Weg wie folgt: Jeder Hinweis wird in einem standardisierten Verfahren im Vier-Augen-Prinzip von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Regionalen Sozialen Dienste bearbeitet.

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Die finale Gefährdungseinschätzung erfolgt dabei im Rahmen einer kollegialen Beratung von mindestens vier pädagogischen Fachkräften. Im äußersten Notfall wird eine Inobhutnahme in die Wege geleitet. 2022 war das in 77 Fällen erforderlich. Die Kinder und Jugendlichen werden dann in den meisten Fällen in stationären Jugendhilfeeinrichtungen oder Bereitschaftspflegefamilien untergebracht, um den Schutz sicherzustellen.

Grafik der Fälle zur Kindeswohlgefährdung: Märkischer Kreis

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