Lüdenscheid. In einem theoretischen und einem praktischen Teil lernte das Kollegium der Bauaufsicht, dass das Thema zweiter Rettungsweg gleich mehrere Herausforderungen für die Feuerwehr bedeutet. Grundsätzlich sollte der gesetzlich geforderte zweite Rettungsweg baulich hergestellt werden, das heißt mit einer zusätzlichen Treppe.
Der zweite Rettungsweg darf aber auch mit Rettungsgeräten der Feuerwehr sichergestellt werden wie etwa tragbaren Leitern oder Hubrettungsfahrzeugen. Voraussetzung dafür: Die anleiterbaren Fenster – also die von der Feuerwehr im Notfall zum Einstieg in ein Gebäude genutzten – müssen ausreichend groß sein. Außerdem muss vor diesen Fenstern genug Platz sein, um Leitern sicher aufstellen zu dürfen. Und: Die Feuerwehr darf keinerlei Bedenken haben, diese Fenster bei Rettungseinsätzen zu nutzen. „Das war in der Bauordnung für Nordrhein-Westfalen lange nicht so deutlich geregelt“, erklärte Jörg Weber von der Feuerwehr.
Inzwischen seien die Vorgaben „zum Glück sehr viel differenzierter und präziser“. Das erleichtere sowohl der Bauordnung als auch der Feuerwehr bei neuen Bauten und Bauvorhaben die Arbeit. „Ist ein zweiter Rettungsweg in keiner Weise vorhanden, kann keine Baugenehmigung erteilt werden. Für bestehende Gebäude ohne zweiten Rettungsweg ist eine Nutzungsuntersagung der logische Schritt“, so Weber.
Schwieriger wird das dem erfahrenen Feuerwehrmann und Pressesprecher zufolge insbesondere bei Immobilien, die vor den 1970er Jahren errichtet wurden – und nicht über eine Aufstellfläche verfügen, die die Feuerwehr zum Rangieren und zur sicheren Nutzung einer Drehleiter nutzen kann. „Das ist dann häufig Auslegungssache. Hier steht der Bestandsschutz der Anpassung an den Brandschutz nach heutigen Kriterien gegenüber. Das müssen Feuerwehr und Bauordnung immer genau abwägen“, sagte Weber.
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Grundsätzlich müsse die Feuerwehr immer vom „Worst Case ausgehen“, also vom schlimmsten möglichen Szenario. Das veranschaulichte Weber anhand mehrerer Beispiele und Fotos. So könnten etwa enge Straßen und Gassen, dicht aneinander stehende Gebäude, aber auch Laternen und Oberleitungen den Einsatz einer Drehleiter behindern oder unmöglich machen. Zu bedenken gab Weber auch, dass die Feuerwehr über den Korb einer Drehleiter im Notfall maximal zwei oder drei Personen gleichzeitig retten könne und dürfe. Und: „Wenn jemand in Not nicht bei Bewusstsein oder schwer verletzt ist, wird das für uns natürlich noch schwieriger und zeitintensiver.“
Wie es sich anfühlt, in einem ausgefahrenen Rettungskorb zu stehen, durften die Mitarbeitenden der Bauordnung nach dem Vortrag selbst herausfinden. Auf dem Hof der Feuer- und Rettungswache ließen sich mehrere Freiwillige mit der Drehleiter bis auf eine Höhe von 23 Metern in die Luft bringen. Eine davon war Hede Edelhoff. Die Leiterin des Fachdienstes Bauordnung zeigte sich beeindruckt: „Ein wahnsinniges Gefühl. Ich möchte aber nicht mit den Feuerwehrleuten tauschen, wenn es darum geht, jemanden in einer solchen Höhe aus einer Notsituation retten zu müssen.“
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