„Deutsche Staatsangehörige ab 16 Jahren sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen“, erklärt Stefan Frenz, Leiter des Bürgeramtes, mit Verweis auf das Personalausweisgesetz. „Eine Kulanz- oder Übergangsfrist für die Neubeantragung sieht der Gesetzgeber nicht vor.“ Doch Stefan Frenz und seine Mitarbeiter wissen, dass das nicht immer gelebte Realität ist. „Das Ablaufdatum hat man nicht immer im Blick, das ist menschlich. Oft stellt man die Ungültigkeit erst fest, wenn man den Personalausweis für eine dringende Angelegenheit, wie zum Beispiel eine anstehende Urlaubsreise, benötigt.“
[[ad-placeholder]]
Um dem vorzubeugen, wird das Bürgeramt in Zukunft die Betroffenen schriftlich darauf hinweisen, dass die Gültigkeit ihres Dokumentes abläuft und, dass sie ein neues beantragen müssen. Dann könne rechtzeitig der Gang ins Bürgeramt geplant und dafür ggf. ein Termin gebucht werden, was seit einiger Zeit wieder problemlos möglich ist. Auch ohne Termin könnten zu den Servicezeiten Vorsprachen erfolgen – aktuell ohne lange Wartezeiten, so die Stadt Lüdenscheid in einer Pressemitteilung.
[[ad-placeholder]]
Das Bürgeramt sieht die Hinweisschreiben als sinnvollen Service, um die Bürger auf die bevorstehende Ungültigkeit ihres Personalausweises und die gesetzliche Verpflichtung der Neubeantragung hinzuweisen. „Wir erhoffen uns von dem neuen Service aber auch den Effekt, dass sich Neuanträge besser über das Jahr verteilen und nicht in einer riesigen Welle vor den Sommerferien auf uns zukommen“, so Frenz.
Das Bürgeramt bittet die Lüdenscheider darum, die Ausweispflicht ernst zu nehmen – die besteht nämlich kraft Gesetzes, unabhängig von den geplanten Hinweisschreiben. Wer keinen gültigen Personalausweis besitzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld. Die Hinweisschreiben sollen dabei helfen, solche Unannehmlichkeiten zu vermeiden.
[[ad-placeholder]]