Entwurf der Haushaltssatzung geht an Ausschüsse

"Die Aufstellung dieses Haushaltsplanes ist in einer Zeit nie da gewesener Unsicherheit entstanden", sagte Kämmerer Sven Haarhaus in seiner Rede.

Dem einstimmigen Beschluss, den Entwurf der Haushaltssatzung 2023 zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse zu verweisen, gingen in der Ratssitzung der Stadt Lüdenscheid am Montag, 24. Oktober, ausführliche Reden von Haarhaus und Bürgermeister Sebastian Wagemeyer voraus.

Der vom Stadtkämmerer aufgestellte und vom Bürgermeister bestätigte Entwurf der Haushaltssatzung 2023 wurde in der Sitzung des Rates eingebracht und begründet.

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In seiner detailreichen Rede zur „Einbringung des Verwaltungsentwurfs zum Haushalt 2023“ wies Sven Haarhaus zunächst darauf hin, „dass der Haushalt 2023 nun der erste ohne Haushaltssicherungskonzept ist“. Da er von einem ausgeglichenen Haushalt 2022 ausgehe, „wird die allgemeine Rücklage der Stadt Lüdenscheid im Jahr 2022 mindestens auf dem bisherigen Stand erhalten bleiben und damit auf einem Niveau von knapp über 200 Millionen Euro liegen“.

Allerdings können sich auch „neue negative Erkenntnisse ergeben“. So sei etwa auch die Abrechnung des dritten Quartals 2022 für den Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer „erheblich schlechter als prognostiziert“. Auch infolge solcher Unwägbarkeiten sei „der vorgelegte Haushalt 2023 nicht ausgeglichen“ und: „Eine Ausgleichsrücklage haben wir nicht.“

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Und Haarhaus weiter: „Der vorliegende Haushaltsplanentwurf weist zwar in allen Jahren erhebliche Defizite zwischen acht und neun Millionen Euro aus. Die Defizite bleiben aber in allen vier Jahren unterhalb der relevanten Grenzen … Trotz der angespannten Lage enthält der vorliegende Haushaltsplanentwurf keine Steuererhöhungen, auch nicht in der mittelfristigen Finanzplanung.“

Ebenfalls sei nicht klar, wie sich die Finanzen nach den Krisen (Corona, A45, Ukraine, Energieversorgung, Teuerungsrate) entwickeln würden: „Dinge, die bis vor kurzem unvorstellbar schienen, sind nun Gewissheit. Vieles, was uns bislang als normal erschien, ist es nicht mehr.“ Daraus resultiere etwa, dass sich „dramatisch gestiegene Energiepreise sich im kommenden Haushalt mit siebenstelligen Beträgen ergebnisverschlechternd bemerkbar machen werden“.

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Bürgermeister Sebastian Wagemeyer ergänzte: „Nachdem der Kämmerer nun sehr umfangreichdas Zahlenwerk des kommenden Haushalts und die damit verbundenen Chancen und Herausforderungen skizziert hat, kann man sagen, dass die gemeinsamen Anstrengungen der Haushaltssicherung Früchte tragen: Wir werden aus der Haushaltssicherung herauskommen.“

Und zur Kostenentwicklung: „Die Stadt wird u.a. das Geld für die Feuerwehr und die Verkehrsplanung ganz klar von Land und Bund einfordern. Ich will’s offen sagen: Die Signale der Unterstützung in diesem Bereich sind sowohl von Landes- als auch von Bundesseite aus bisher absolut ernüchternd“. Auch seine weitere Aussage, dass es unter keinen Umständen der Fall sein könne, dass Lüdenscheid auf den Kosten sitzen bleibe, fand große Zustimmung unter den Ratsmitgliedern.

Trotz der Belastungen stellte Wagemeyer aber auch „positive Entwicklungen“ in den Fokus. Damit meinte er etwa den Neubau mehrerer Feuerwehrgerätehäuser, den räumlichen und digitalen Ausbau von Schulen und als „ganz persönlicher Höhepunkt“ die Eröffnung der neuen Musikschule am Staberg.

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Zur Info:

Jede Gemeinde hat gemäß Paragraph 78 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung (Haushaltsplan) zu erlassen. Der Entwurf der Haushaltssatzung wird vom Kämmerer aufgestellt und dem Bürgermeister zur Bestätigung vorgelegt. Der Bürgermeister leitet dann den von ihm bestätigten Entwurf dem Rat zu.

Für das weitere Verfahren im Umgang mit der Haushaltssatzung 2023 ist folgender Terminplan vorgesehen:
8. bis 23. November: Beratung in den Ausschüssen,
am 28. November: Beratung im Haupt- und Finanzausschuss,
und am 12. Dezember: Verabschiedung durch den Rat.

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