Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Infostelle beim Kreis eingerichtet

Die Impfpflicht für Beschäftigte im medizinischen und pflegerischen Bereich kommt.

Märkischer Kreis. Ab dem 16. März gilt deutschlandweit eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte im medizinischen und pflegerischen Bereich. In Nordrhein-Westfalen sind die Gesundheitsämter für die Überwachung und Umsetzung dieser gesetzlichen Regelung zuständig.

Das Bundesgesundheitsministerium hat nun erste Informationen zu konkreten Fragestellungen online veröffentlicht. Betroffene Einrichtungen und Arbeitgeber können sich bei weitergehenden Fragen an die neueingerichtete Informationsstelle des Gesundheitsamtes des Märkischen Kreis unter impfpflicht@maerkischer-kreis.de wenden. Detailinformationen zum Meldeverfahren und den Meldewegen sollen zeitnah mitgeteilt werden.

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