Die Arbeiten haben insbesondere auf den Lieferverkehr Auswirkungen, denn: Die Durchfahrt zwischen Rathaus- und Sternplatz ist damit für rund zwei Monate nicht mehr möglich. Darauf weisen der Fachdienst Bauservice der Stadt Lüdenscheid und die Lüdenscheider Stadtmarketing GmbH (LSM) hin.
Bei den Ständen, die bereits ab Montag aufgebaut werden, handelt es sich um das Grillrondell, die zweistöckige Glühwein-Hütte und eine Bude für Crêpes und Süßwaren. Diese drei Verkaufsstellen und das Karussell dürfen bis einschließlich 7. Januar betrieben werden. Danach beginnen die Abbauarbeiten, die spätestens am 15. Januar beendet sein müssen. Sobald das erledigt ist, ist die Durchfahrt zwischen Rathaus- und Sternplatz wieder möglich.
[[ad-placeholder]]
Die Anordnung der Verkaufsstände des Weihnachtsmarktes ist seit dem Jahr 2017 aus Sicherheitsgründen so gewählt, dass die Durchfahrt vom einen auf den anderen Platz verhindert wird. Der Rathausplatz ist über die Martin-Niemöller- und die Knapper Straße befahrbar. Die Zufahrt zum Sternplatz hingegen ist über die Sauerfelder und die Altenaer Straße möglich. Die Stadt Lüdenscheid weist darauf hin, dass in der Fußgängerzone Schrittgeschwindigkeit gilt. Für den Lieferverkehr ist die Fußgängerzone grundsätzlich morgens von 6 bis 11 Uhr und abends von 19 bis 21 Uhr freigegeben.
Der Weihnachtsmarkt wird am 21. November offiziell eröffnet und läuft dann bis einschließlich 30. Dezember. Danach müssen alle Verkaufsstände abgebaut werden – mit Ausnahme der drei bereits genannten und des Kinderkarussells. Diese Regelung aus den Vorjahren haben die LSM und der Fachdienst Bauservice beibehalten.
[[ad-placeholder]]
Änderungen ergeben sich allerdings für die Eisbahn, die wieder vor dem „Café Extrablatt“ aufgebaut wird: Diesmal gelten für das als „Wintereisvergnügen“ bekannte Schlittschuhlaufen in der City dieselben Betriebszeiten wie für den Weihnachtsmarkt – und damit unterm Strich drei Wochen weniger.
Mit dieser Maßnahme wollen LSM und Stadtverwaltung Strom sparen und reagieren auf die aktuelle Energiekrise. Dazu gehört auch ein bewusst großzügiges Zeitfenster für den Abbau der Eisbahn – in der Hoffnung, dass ein oder zwei wärmere Tage dabei sind, sodass die Eisbahn natürlich und ohne den Einsatz von Heizelementen abtauen kann. Bis spätestens 15. Januar muss die Anlage verschwunden sein.
[[ad-placeholder]]