Aufgrund von fehlenden Fachkräften und finanziellen Mitteln würden die Plätze in Wohngruppen reduziert. „Wir haben Schwierigkeiten, Kinder und Jugendliche unterzubringen. Es gibt teilweise monatelange Wartezeiten für die Heimunterbringung“, berichtete Sabrina Müller. Ohne ausreichende Infrastruktur seien die Jugendämter aufgeschmissen. Davon seien die Jugendämter der Kommunen bundesweit betroffen.
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Das Plettenberger Jugendamt betreute im Jahr 2022 363 Kinder und Jugendliche. Die Zahl sei gegenüber dem Vorjahr deutlich gestiegen, so Müller. Das liege daran, dass 2022 erstmals das strafunmündige Alter unter als präventives Arbeitsfeld 14 einbezogen worden sei.
Unbegleitete Kinder aus der Ukraine
Ein weiteres zusätzliches Arbeitsfeld für das Jugendamt entstehe durch Flüchtlinge aus der Ukraine. Darunter seien etliche unbegleitete Kinder, acht im Alter zwischen 1 und 15 Jahren zurzeit in Plettenberg.
Im Jahr 2022 wurden durch das Jugendamt 107 straffällige Jugendliche betreut. Es wurden 21 Fälle von Kindeswohlgefährdung nach §8a SGB VIII verzeichnet, darunter zwei Fälle mit Kleinstkindern. In diesem Zusammenhang lobte Sabrina Müller ausdrücklich die gute Zusammenarbeit mit der Polizei.
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Dietmar Rottmann (CDU) dankte Sabrina Müller stellvertretend für die wichtige geleistete Arbeit des ASD, merkte aber kritisch an, dass der Jahresbericht den Ausschussmitgliedern nicht im Vorfeld zur Verfügung gestellt worden war. „Das wäre wünschenswert und nötig, damit sich die Politik damit beschäftigen kann“, betonte Rottmann.
Neue ASD-Mitarbeiterinnen
Zwei neue Mitarbeiterinnen im ASD stellten sich im Jugendhilfeausschuss vor. Ouassima Lahcen ist seit November in der Aufsuchenden Familienhilfe tätig. Die Sozialarbeiterin betreut vorrangig den Bezirk Bereich Oestertal/Oesterau/Kückelheim/Himmelmert/Landemert. Kerstin Groll ist als Bezirkssozialarbeiterin in den Bereichen Böddinghausen/Ohle/Burg unterwegs.
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Ein neues Aufgabenfeld hat Isabell Vollmert übernommen. Sie ist jetzt in der Jugendgerichtshilfe tätig. Ihre Aufgabe ist es, das Gericht über die Persönlichkeit, Entwicklung und Umwelt des jungen Menschen zu informieren, damit das Gericht den Hintergrund der Tat und den Entwicklungsstand des jungen Menschen besser einschätzen kann. Außerdem äußert sich der Vertreter der Jugendgerichtshilfe in seinem mündlichen Bericht über die Persönlichkeit des jungen Menschen, seine Umwelt und insbesondere über seine strafrechtliche Verantwortlichkeit bzw. soziale Reife. Auf der anderen Seite klärt sie straffällige Jugendlichen und deren Eltern über den Ablauf eines Strafverfahrens oder die eventuelle Anwendung eines Diversionsverfahrens (Umgehung eines formellen Strafprozesses) auf.

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