Das ändert sich ab sofort für Geflüchtete aus der Ukraine

Ab dem 1. Juni erhalten die meisten Geflüchteten aus der Ukraine Unterstützungsleistungen nicht mehr von der Stadt, sondern vom Job-Center. Das hängt mit dem so genannten Rechtskreiswechsel zusammen, den die Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen hat.

Bis zum 31. Mai hatten hilfebedürftige Geflüchtete aus der Ukraine Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). In Lüdenscheid ist dafür das „Sozialamt“ zuständig. Ab 1. Juni wechselt für die meisten Geflüchteten die Zuständigkeit.

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Hilfebedürftige geflüchtete Menschen aus der Ukraine, die erwerbsfähig sind, haben dann Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II). Für diese Leistungsberechtigte ist dann das Jobcenter Märkischer Kreis zuständig.

Für hilfebedürftige geflüchtete Menschen aus der Ukraine, die das deutsche Rentenalter erreicht haben oder nachweisen können, dass sie bereits in der Ukraine Rente bezogen haben, besteht ein Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII). Leistungsberechtigte nach dem SGB XII erhalten weiterhin durch das Sozialamt finanzielle Unterstützung.

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Die Daten von einigen Geflüchteten wurden bereits vom Jobcenter aufgenommen. Da die gesetzliche Regelung aber sehr kurzfristig in Kraft getreten ist, konnten noch nicht alle Fälle übertragen werden. Diese Geflüchteten erhalten ihre Leistungen im Juni zunächst weiter von der Stadt.

Einige Daten der bei der Stadt angemeldeten Geflüchteten wurden bereits an das Jobcenter weitergegeben. Zusätzlich muss aber jede Person einen Fragebogen ausfüllen und beim Jobcenter vorsprechen. Dazu wurden bereits alle Geflüchteten aus der Ukraine angeschrieben, die hier registriert sind. Alle Informationen finden sich zusätzlich in deutscher und ukrainischer Sprache auf der Webseite des Jobcenters:

Anmeldung von Geflüchteten: Geflüchtete, die sich künftig in der Stadt anmelden wollen, sollten dies in den folgenden Schritten tun:

  • Anmeldung beim Bürgeramt der Stadt Lüdenscheid
  • Registrierung bei der Ausländerbehörde des Märkischen Kreises (möglichst unmittelbar nach der Anmeldung)
  • Antrag beim Jobcenter

Kontaktdaten:

Stadt Lüdenscheid

  • Rathaus, Rathausplatz 2, 58507 Lüdenscheid
  • Bürgeramt: E-Mail
  • Telefon: 02351 17-16 66
  • Anlaufstelle für Geflüchtete (in der Kinderbetreuung links neben dem Haupteingang):

Die Anlaufstelle ist mit zwei Mitarbeitenden aus den Fachdiensten „Soziale Leistungen“ und „Sonstige Soziale Dienste und Verwaltung“ besetzt. Geöffnet ist sie montags und donnerstags in der Zeit von 8.30 bis 16 Uhr.

Ausländerbehörde Märkischer Kreis:

Kreishaus Lüdenscheid, Heedfelder Straße 45, 58509 Lüdenscheid

Jobcenter Märkischer Kreis in Lüdenscheid

Sauerfelder Straße 2, 58511 Lüdenscheid

Telefon: 02351 – 5679721

Email

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