Als Grund für die fast gänzliche Rückkehr zur Normalität, wie sie es vor Ausbruch der Corona-Pandemie war, nennt NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Das Infektionsgeschehen hat sich glücklicherweise abgeschwächt und der Immunisierungsgrad in der Bevölkerung ist aufgrund von Impfungen, aber auch durch die Infektionen in diesem Herbst und Winter sehr hoch.“ Daher würden sich die Schutzmaßnahmen ab dem 1. Februar nur noch auf wenige Maßnahmen konzentrieren, die vor allem dem Schutz vulnerabler Einrichtungen dienen.
[[ad-placeholder]]
Neben dem Entfall der Maskenpflicht im ÖPNV ab 1. Februar (im Fernverkehr endet die Maskenpflicht bundesweit am Donnerstag, 2. Februar) gibt es dann auch keine offiziellen Testregelungen mehr für Schulen und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung sowie für Gemeinschaftsunterkünfte und Justizvollzugsanstalten. Zudem sind Krankschreibungen für Arbeitnehmer ab kommenden Mittwoch nur noch dann möglich, wenn sie neben einem positiven Testergebnis auch Symptome aufweisen. Somit endet also auch die Pflicht, sich im Falle einer Corona-Infektion fünf Tage in häusliche Isolierung zu begeben.
Bestehen bleiben allerdings die Vorgaben für Einrichtungen, in denen besonders gefährdete Personen betreut werden. Hier gilt weiterhin: Wer zum Beispiel Krankenhäuser, Pflegeheime oder Werkstätten für Menschen mit Behinderungen besuchen möchte, muss vorher zumindest einen Selbsttest durchführen. Ist dieser positiv, ist der Zutritt zu diesen Einrichtungen für fünf weitere Tage nach dem Tag der Testung untersagt. Für Beschäftigte in diesen Einrichtungen gilt ein Tätigkeitsverbot bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses, zudem müssen sie auch weiterhin eine Maske – mindestens eine medizinische – tragen.
[[ad-placeholder]]
Beschäftigte in Arztpraxen und vergleichbaren Einrichtungen müssen zum Schutz von vulnerablen Personen weiterhin mindestens eine medizinische Maske tragen.
Dadurch, dass die Test- und Quarantäneverordnung zum 31. Januar 2023 gänzlich ausläuft, endet auch die Pflicht, sich im Falle einer Covid19-Infektion für fünf Tage in häusliche Isolierung zu begeben. Ab dem 1. Februar gelte daher umso mehr der Grundsatz der Rücksichtnahme auf andere, insbesondere auf vulnerable Personen: „Verbunden mit einem Weniger an Regeln ist ein Mehr an Eigenverantwortung,“ appelliert die Landesregierung.
[[ad-placeholder]]