Lüdenscheid. Zutritt nur mit medizinischer Maske sowie unter Beachtung der 3G-Regel: Diese Vorgaben gelten nahezu ausnahmslos für sämtliche Einrichtungen der Stadt Lüdenscheid – vom Kulturhaus über die Musikschule bis hin zu Jugendzentren. Hinzu kommen die allgemein bekannten AHA+L-Maßnahmen (Abstand, Hygiene, Husten- und Niesetikette sowie Lüften), teilweise aber auch weitergehende oder gesonderte Corona-Regeln. Ein Überblick.
Kulturhaus
- Auch an ihrem Sitzplatz müssen Besucherinnen und Besucher während der gesamten Veranstaltung eine Maske tragen.
- Lediglich vollständig geimpfte, genesene oder getestete Personen (negatives Ergebnis eines PCR- oder „Bürgertests“, das maximal 48 Stunden alt sein darf) haben Zutritt. Die Nachweise werden generell kontrolliert und zudem stichprobenartig auch mit Ausweisdokumenten abgeglichen.
- Für jede Veranstaltung wird ein individueller Saalplan erstellt, der die Einhaltung des Mindestabstands von 1,50 Meter garantieren soll. Sitzplätze werden zugewiesen. Kommt es zu Änderungen, informiert das Personal die Besucherinnen vorab per E-Mail oder auf dem Postweg.
- Der Einlass zu Veranstaltungen erfolgt sowohl über den Haupt- als auch den Kasseneingang. Gäste werden über ein Wegesystem zu ihren Plätzen geleitet. Wegen dieser Sicherheitsvorkehrungen ist Besucherinnen und Besuchern der Zutritt lediglich innerhalb vorgegebener Zeitfenster möglich, die auf der Homepage des Kulturhauses sowie telefonisch unter 02351/171299 abgefragt werden können. Das Personal des Kulturhauses sorgt darüber hinaus nach den Veranstaltungen für ein geregeltes Verlassen des Gebäudes.
- Vermeidung von Menschenansammlungen: Bei Veranstaltungen wird generell auf Pausen und gastronomische Angebote verzichtet. Außerdem ist die Kasse lediglich bis eine Stunde vor Beginn des jeweiligen Events besetzt.
- Besucherinnen und Besucher sollten Mäntel, Jacken, etc. nach Möglichkeit nicht extra an der Garderobe abgeben. Dadurch sollen Menschenansammlungen ebenfalls vermieden werden. Wer die Garderobe nutzen möchte, wird darum gebeten, der Beschilderung zu folgen.
Musikschule der Stadt Lüdenscheid
- Von der Maskenpflicht ausgenommen sind ausschließlich Unterrichtsstunden in Gesang und für Blasinstrumente. Kinder, die noch nicht im schulfähigen Alter sind, müssen Mund und Nase nicht mit einer Maske bedecken.
- 3G-Regel: Zutritt ins Gebäude haben ausschließlich Personen, die vollständig geimpft oder genesen sind und über einen entsprechenden Nachweis verfügen. Alternativ muss ein negatives Ergebnis eines PCR- oder Antigen-Schnelltests („Bürgertest“) vorgelegt werden, das nicht älter als 48 Stunden sein darf. Schülerinnen und Schüler gelten wegen der Testpflicht an Schulen automatisch als getestet.
- Hygiene: Nach dem Betreten des Gebäudes muss sich jede Person gründlich die Hände waschen. Die Einhaltung des Mindestabstands, regelmäßiges Lüften, Spuckschutzwände und weitere Vorsichtsmaßnahmen sollen dabei helfen, das Ansteckungsrisiko zu minimieren.
Volkshochschule (VHS)
- Auch während der Unterrichtsstunden und am Sitzplatz müssen alle Personen eine Maske tragen.
- 3G-Regel: Die Teilnahme an Angeboten der VHS ist ausschließlich Personen gestattet, die vollständig geimpft oder genesen sind und über einen entsprechenden Nachweis verfügen. Alternativ muss ein negatives Ergebnis eines PCR- oder Antigen-Schnelltests („Bürgertest“) vorgelegt werden, das nicht älter als 48 Stunden sein darf. Schülerinnen und Schüler gelten aufgrund der Testpflicht an Schulen automatisch als getestet.
- Integrations- und Schulabschlussklassen: Die Kursteilnehmenden können sich unter geschulter Aufsicht selbst vor Ort testen.
Stadtbücherei
- Die 3G-Regelung gilt nur für Veranstaltungen. Im Gebäude muss generell dauerhaft eine medizinische Maske getragen werden. Der Zutritt zur Stadtbücherei erfolgt über den Haupteingang am Graf-Engelbert-Platz, während der Nebeneingang an der Corneliusstraße zum Ausgang wird.
- Im Gebäude dürfen derzeit nur zwei Einzelarbeitsräume und nur wenige Tische genutzt werden.
- Veranstaltungen sind auf 45 Personen begrenzt. Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich. Der Zutritt erfolgt nach den 3G-Vorgaben.
Offene Kinder- und Jugendarbeit
- Beim Essen und Trinken in Innenräumen dürfen Kinder und Jugendliche die Masken absetzen. Kinder bis zum Schuleintrittsalter müssen Mund und Nase nicht mit einer Maske bedecken.
- 3G-Regel: Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten automatisch als getestet, sollten aber nach Möglichkeit einen Schülerausweis und ein Ausweisdokument wie einen Personalausweis bei sich haben. Von der Nachweispflicht generell ausgenommen sind Kinder, die noch nicht in der Schule sind. Wer keines dieser Kriterien erfüllt, muss nachweisen, vollständig geimpft, genesen oder aber getestet zu sein (negativer PCR- oder Bürgertest, dessen Ergebnis nicht älter als 48 Stunden sein darf). Alternativ können Personen vor der Teilnahme an einer Veranstaltung unter Aufsicht geschulten Jugendamt-Personals einen Schnelltest machen.
Museen der Stadt Lüdenscheid
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