Der angebliche „Spaziergang“ wird durch die Polizei „als nicht angemeldete Versammlung“ eingestuft. Es war auch auf mehrfache Nachfrage durch die Polizei kein Versammlungsleiter zu erkennen. „Deshalb wird nun wegen einer Straftat nach dem Versammlungsgesetzt, wegen der Durchführung einer unangemeldeten Versammlung, gegen unbekannt ermittelt“, teilte die Polizei am Sonntag mit.
Die nicht genehmigte Versammlung sowie die zweite genehmigte Gegenversammlung verliefen laut Polizei „gänzlich störungsfrei“. Beide Ansammlungen lösten sich im weiteren Verlauf schrittweise auf. Die Teilnehmer entfernten sich in Kleingruppen mit geringer Teilnehmerzahl vom Seilersee.