Corona-Hilfen: Hotline zur Schlussabrechnung

Eine Bedingung für die Bewilligung von Corona-Wirtschaftshilfen der Bundesregierung: Im Rahmen der Schlussabrechnung erfolgt ein Abgleich zwischen den beantragten und den tatsächlich zustehenden Zuschüssen - ansonsten sind die Überbrückungshilfen in gesamter Höhe zurückzuzahlen.

Weil die Anträge zur Corona-Wirtschaftshilfe der Bundesregierung vielfach auf rein prognostizierten Umsatzrückgängen und Fixkosten basieren, soll die Schlussabrechnung abgleichen, ob sich für die Unternehmen Nachzahlungen oder Rückforderungen von Zuschüssen ergeben.

Die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen (SIHK) weist darauf hin, dass die Schlussabrechnungen bis spätestens 30. Juni einzureichen sind. Nur in Einzelfällen sei eine Fristverlängerung bis 31. Dezember möglich.

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„Für viele Unternehmen ist die Abschlussrechnung aktuell aber noch kein Thema,“ sagt Dr. Fabian Schleithoff, SIHK-Geschäftsbereichsleiter „Unternehmen beraten“. Häufig hieße es in den Beratungsgesprächen, dass die Antragsbewilligungen noch ausstünden. Dabei drehe es sich immer wieder um die Frage, ob die Umsatzrückgänge auf die Corona-Pandemie oder auf andere wirtschaftliche Entwicklungen zurückzuführen sind. „Einen klaren Nachweis zu erbringen, ist dabei aber für viele Unternehmen häufig nicht so einfach,“ so der SIHK-Fachmann.

Daher habe die SIHK eine Krisen-Hotline speziell für Fragen zur Schlussabrechnung und zum Bewilligungsprozess der Corona-Hilfen eingerichtet. Unter Tel. 02331 / 390333 berät die Kammer Unternehmen in Hagen, dem Ennepe-Ruhr-Kreis sowie dem Märkischen Kreis.

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