Chaos an Grundschulen: Ministerium stoppt Einzeltests

Viele Eltern von Grund- und Förderschülern haben heute (25. Januar) keine Einzelergebnisse für ihre Kinder erhalten. Die Testlabore werten ab sofort die Corona-Tests nicht mehr komplett aus. Es herrscht Unsicherheit.

Halver. Betroffen sind unter anderem auch die Kinder der Regenbogenschule in Halver. An beiden Standorten mussten am Dienstag Klassen zu Hause bleiben, nachdem die Pooltests positiv ausfielen. Im Tagesverlauf sollten – wie bislang üblich – die Einzelergebnisse folgen. Doch am späten Nachmittag stand fest, dass die Labore mit sofortiger Wirkung die Einzeltestungen aussetzen. Ob und unter welchen Vorraussetzungen die Kinder am Mittwoch wieder die Schule besuchen können, ist aktuell vielerorts noch unklar.

Am Abend teilte das Ministerium für Schule und Bildung NRW per Pressemitteilung mit, dass ab sofort keine Einzel-PCR-Rückstellproben mehr an die Labore erfolgen sollen. Stattdessen sollen die Kinder aus einem positiven „Pool“ vor Unterrichtsbeginn per Antigenschnelltest getestet werden. Die notwendigen rechtlichen Anpassungen der Corona-Test/Quarantäneverordnung müssten dazu kurzfristig durch die Landesregierung vorgenommen werden. Noch sind sie demnach nicht rechtskräftig.

[[ad-placeholder]]

Die Grundschulen sollen laut Ministerium ab sofort vollumfänglich in das Bestellmanagement von Antigen-Schnelltests eingebunden werden, so dass sich die Schulen mit den notwendigen Bedarfen weiterhin eindecken können. Auf Nachfrage von LokalDirekt bestätigte der kommissarische Schulleiter Daniel Riegel am Dienstagabend, dass an der Regenbogenschule derzeit genug Tests vorrätig seien.

Neues Testverfahren erst seit 10. Januar

Erst seit Montag, 10. Januar, gab es das neue Testverfahren: Alle Kinder gaben zwei Mal in der Woche eine Poolprobe und eine Einzelprobe ab. Im Falle eines positiven Pooltests konnten die Labore so direkt auf die Einzelproben zugreifen. Alle negativ getesteten Schüler sollten demnach möglichst ohne Ausfälle weiterhin am Unterricht teilnehmen können. Zuvor mussten die Eltern nach einem positiven Pooltest am nächsten Schultag die Einzelproben ihrer Kinder zur Schule bringen. Alle Schüler mussten dann bis zur Auswertung zu Hause bleiben.

Das neue Verfahren sollte den Ablauf vereinfachen und für weniger Unterrichtsausfälle sorgen. Doch mit den steigenden Fallzahlen waren die Labore zunehmend überlastet. Die Auswertungen dauerten teilweise bis zu 48 Stunden – und die Schüler – inklusive Geschwisterkinder – mussten für diesen Zeitraum zu Hause bleiben.


Das Ministerium für Schule und Bildung teilte am Abend folgendes mit:

  • Auch weiterhin werden in den Grund- und Förderschulen „Lolli“-PCR-Pooltests angewandt.
  • Die Auflösung positiver Pools durch PCR-Einzeltests wird an den Grundschulen verändert. Es ist keine Abgabe von Einzel-PCR-Rückstellproben an die Labore mehr vorgesehen.
  • Schülerinnen und Schüler eines negativ getesteten Pools nehmen wie gewohnt am Präsenzunterricht teil. Derzeit sind rund 80 Prozent aller Pools in den Grund- und Förderschulen negativ.
  • Schülerinnen und Schüler eines positiv getesteten Pools werden am nächsten Tag zu Unterrichtsbeginn in den Schulen mit Antigenschnelltests getestet. Hierzu verfügen die Schulen bereits jetzt in ausreichendem Umfang über die notwendigen Testkapazitäten. Alternativ ist es auch möglich, eine offizielle Testeinrichtung im Rahmen eines Bürgertests zu nutzen und diesen Test der Schule vorzulegen.
    Schülerinnen und Schüler eines positiv getesteten Pools dürfen nur dann am Präsenzunterricht teilnehmen, wenn sie ein negatives Schnelltestergebnis zu Unterrichtsbeginn vorweisen können.
  • Bei einem positiven Antigen-Schnelltest erfolgt das in den weiterführenden Schulen eingeübte Verfahren und das infizierte Kind begibt sich in häusliche Isolation; eine Kontrolltestung außerhalb des Schulsystems ist erforderlich.
  • Für alle Förderschulen, unabhängig von ihrem Förderschwerpunkt, bleibt das bestehende Lolli-Testsystem komplett in seiner jetzigen Form erhalten. Grund dafür ist die strukturell höhere Vulnerabilität dieser Schülergruppe. Darüber hinaus ist diese Testmethode für die dortigen Schülerinnen und Schüler hinsichtlich der Anwendbarkeit ganz besonders geeignet.

Die notwendigen rechtlichen Anpassungen der Corona-Test/Quarantäneverordnung werden kurzfristig durch die Landesregierung vorgenommen.

[[ad-placeholder]]