CDU stellt Antrag zur Aufwertung des Kulturhausgartens

Im Rahmen ihrer Fraktionssitzung am Montag, 27. September, hat die CDU-Fraktion intensiv über die weitere Vorgehensweise bei der Aufwertung des Kulturhausgartens gesprochen.  Ziel sei es, schnellstmöglich zu einer entscheidungsreifen Planung zu kommen. Daher stellen sie jetzt einen Antrag, der bereits in der Ratssitzung am 4. Oktober auf der Tagesordnung stehen soll.

Lüdenscheid. Um den Kulturhausgarten insgesamt aufzuwerten, ohne einen „Flickenteppich“ entstehen zu lassen, müssten Gastronomie, Lichtkonzept, Skulpturen-Garten oder Kleinkunstbühne genauso geplant und umgesetzt werden, wie die Sportanlagen. Eine Gesamtplanung inklusive Machbarkeitsprüfung, Zeit-, Kosten- und Finanzierungsplan sei aus Sicht der Christdemokraten obligatorisch – auch um die bewilligten Fördermittel sinnvoll im Rahmen des Gesamtkonzeptes zu nutzen.

Die CDU-Fraktion bittet darum, die nachfolgende Anfrage sowie den nachfolgenden Antrag in der Ratssitzung am Montag, 4. Oktober, mit in die Tagesordnung aufzunehmen. Darin heißt es nachfolgend im Wortlaut:

Anfrage:

1) Inwiefern hat sich die Verwaltung in der Vergangenheit (vor November 2020) mit einer Aufwertung oder Umgestaltung des Kulturhausgartens beschäftigt? Welche Planungen liegen eventuell bereits vor?

2) Welchen konkreten Planungsstand kann die Verwaltung aktuell zum Aufwertungskonzept des Kulturhausgartens geben – vor allem im Hinblick auf die Planung, Umsetzung und Finanzierung der weiteren Bausteine (außerhalb der Förderungen im Rahmen des Investitionspaktes für Sportstätten) ?

Zur Erläuterung: Der Haupt – und Finanzausschuss der Stadt Lüdenscheid hat am 21. Dezember 2020 unter der Beschlussvorlage 297/2020/1 die folgenden Beschlüsse gefasst; im Haupt- und Finanzausschuss am 3. Mai 2021 wurde darüber hinaus – aufgrund noch ausstehender Maßnahmen – der folgende Entschließungsantrag der FDP einstimmig angenommen.

1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Förderanträge für Pumptrack und Kleinspielfeld sowie die weiteren Anträge gemäß der in der Begründung aufgeführten Priorisierung im Förderprogramm „Investitions pakt zur Förderung von Sportstätten“ zu stellen.

2. Die Bausteine des vorliegenden Aufwertungskonzeptes werden Bestandteil einer breiten öffentlichen Bürgerbeteiligung. Diese wird unverzüglich eingeleitet.

3. Aufgrund der aktuellen pandemischen Lage prüft die Verwaltung die Umsetzung einer Bürgerbeteiligung durch digitale Möglichkeiten und Beteiligungselemente und setzt diese um. zu 2.+ 3. Das Konzept für die Beteiligung der Bevölkerung wird im Mai 2021 von der Verwaltung entwickelt und den Fraktionen vor den Sommerferien vorgestellt. Die Beteiligung wird im III. Quartal 2021 durchgeführt.

4. Mit der weiteren Begleitung des Prozesses, der fachlichen Diskussion, der Ausgestaltung und der Umsetzung des Vorhabens werden die zuständigen Fachausschüsse beauftragt. Die politische Begleitung des Prozesses wird dem Haupt – und Finanzausschuss übertragen.

5. Für die über die bereits jetzt im Programm „Investitionspakt zur Förderung von Sportsstätten“ beantragten und hinausgehenden Elemente wird fristgerecht ein Antrag im Städtebauförderungsprogramm „Soziale Integration im Quartier“ gestellt. Sollten Pumptrack und Kleinspielfeld nicht bereits in dem o. g. Förderprogramm berücksichtigt werden, so fließen sie als zusätzliche Bestandteile zu den anderen Elementen ebenfalls in die Beantragung aus dem Programm „Soziale Integration im Quartier“ mit ein.

In der Begründung zur Beschlussvorlage 297/2020/1 führt die Verwaltung zu 5. Folgendes aus: „Bei der Durchsicht der weiteren vorgeschlagenen Bausteine aus dem vorliegenden Aufwertungskonzept fällt auf, dass die Einzelelemente auch in Gesamtheit hervorragend in das Förderprogramm „Soziale Integration im Quartier“ passen. Die Frist zur Antragsstellung in diesem Programm läuft und endet am 30.09.2021. Ziel ist die Erstellung eines Gesamtkonzeptes unter Einbindung der weiteren Einzelelemente (die über PumpTrack und Kleinspielfeld hinausgehen) im Rahmen dieser Frist, um die Förderung des Gesamtpaketes zu beantragen.“

Antrag:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, schnellstmöglich eine Gesamtplanung zur Umgestaltung des Kulturhausgartens vorzulegen. Bestandteile dieser Gesamtplanung sind:

− die Planung der einzelnen Bausteine gemäß dem Aufwertungskonzept (Anlage zur Beschlussvorlage 2 97/2020/1) sowie der Ergebnisse und Vorschläge der durchgeführten Bürgerbeteiligung am 11 . September 2021. Das betrifft vor allem einen Neustart des Stadtgartens
– Restaurants (Innen – und Außengastronomie) als einen zentralen Baustein des Aufwertungskonzeptes.
− die Prüfung der Machbarkeit der einzelnen Bausteine – zum Beispiel im Hinblick auf die Topographie und Aufteilung des Geländes, evtl. Alternativen, durchzuführende Genehmigungsverfahren, nachhaltige Nutzungsmöglichkeiten sowie mögliche Haftungsfragen .
− ein Zeit- und Kostenplan für die Umsetzung der einzelnen Bausteine.
− ein Finanzierungsvorschlag für die Umsetzung der gesamten Planung (z. B. im Hinblick auf Förderungs – und anderweitige Finanzierungsmöglichkeiten).
− die Sicherstellung, dass sowohl die bewilligten Maßnahmen aus dem Investitionspakt für Sportstätten umgesetzt sowie die weiteren Bausteine aus dem Aufwertungskonzept in einem zusammenhängenden, überschaubaren Zeitraum (z. B. bis Ende 2022 oder Mitte 2023) umgesetzt werden können.

Begründung:

Um den Kulturhausgarten insgesamt aufzuwerten, ohne einen „Flickenteppich “ entstehen zu lassen, müssen Gastronomie, Lichtkonzept, Skulpturen-Garten oder Kleinkunstbühne genauso geplant und umgesetzt werden, wie die Sportanlagen. Einerseits ist seit Dezember 2020 ein Förderantrag gestellt und bewilligt worden. Andererseits ist eine wichtige Antragsfrist zum 30. September 2021 nicht mehr zu realisieren (siehe Aufruf der Bezirksregierung vom 26. April 2021 bzw. des MHKBG NRW aus dem Februar 2021 für die Städtebau – Förderungsprogramme). Um der gesamten Aufwertung des Kulturhausparks gerecht zu werden und gleichzeitig die bewilligten Fördermittel zu nutzen, ist eine Gesamtplanung inklusive Machbarkeitsprüfung, Zeit – , Kosten – und Finanzierungsplan obligatorisch.