Zu diesem Zweck übermitteln alle Meldebehörden dem Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr die erforderlichen Personendaten. Dazu gehören nach § 58 c des Soldatengesetzes der vollständige Name sowie die aktuelle Anschrift. Das Bürgeramt der Stadt Lüdenscheid übermittelt die Daten für das Jahr 2025 bis zum 31. März 2024.
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Alle Personen werden auf diese Datenübermittlung hingewiesen: Dies geschieht sowohl bei der Anmeldung in Lüdenscheid als auch einmal jährlich über das Amtliche Bekanntmachungsblatt des Märkischen Kreises – zuletzt am 24. Januar 2024.
Wer nicht möchte, dass seine Daten übermittelt werden, kann diesem Vorgang gemäß § 36 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes widersprechen. Die Anträge zum Widerspruch der Datenübermittlung gibt es im Bürgeramt der Stadt Lüdenscheid oder unter www.rathaus-luedenscheid.de/fachdienst-buergeramt/.
Link direkt zum Online-Formular.
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