Bürgeramt übermittelt Personendaten an Bundeswehr

Die Bundeswehr wirbt und informiert gerne über Tätigkeiten in den Streitkräften mit Wurfsendungen an junge Leute, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und im kommenden Jahr volljährig werden. Zu diesem Zweck übermitteln alle Meldebehörden dem Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr die erforderlichen Personendaten.

Märkischer Kreis. Zu diesen Daten gehören nach § 58 c des Soldatengesetzes der vollständige Name sowie die aktuelle Anschrift. So übermittelt etwa das Bürgeramt der Stadt Lüdenscheid die Daten für das Jahr 2023 zum 31. März 2022.

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Alle Personen werden auf diese Datenübermittlung hingewiesen: Dies geschieht sowohl bei der Anmeldung in Lüdenscheid als auch einmal jährlich über das Amtliche Bekanntmachungsblatt des Märkischen Kreises – zuletzt am 2. Februar 2022.

Wer nicht möchte, dass seine Daten übermittelt werden, kann diesem Vorgang gemäß § 36 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes widersprechen.

Die Anträge zum Widerspruch der Datenübermittlung sind in den Bürgerämtern der Städte erhältlich.

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