Märkischer Kreis. Zu diesen Daten gehören nach § 58 c des Soldatengesetzes der vollständige Name sowie die aktuelle Anschrift. So übermittelt etwa das Bürgeramt der Stadt Lüdenscheid die Daten für das Jahr 2023 zum 31. März 2022.
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Alle Personen werden auf diese Datenübermittlung hingewiesen: Dies geschieht sowohl bei der Anmeldung in Lüdenscheid als auch einmal jährlich über das Amtliche Bekanntmachungsblatt des Märkischen Kreises – zuletzt am 2. Februar 2022.
Wer nicht möchte, dass seine Daten übermittelt werden, kann diesem Vorgang gemäß § 36 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes widersprechen.
Die Anträge zum Widerspruch der Datenübermittlung sind in den Bürgerämtern der Städte erhältlich.
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