Betrug: Kiersperin kauft TV-Gerät im Fake-Shop

Nach einer Online-Bestellung schaut eine 39-jährige Kiersperin jetzt "in die Röhre".

Kierspe. Sie hatte in einem Online-Shop einen Fernseher bestellt und per Überweisung auf ein Konto in Irland bezahlt. Nach Recherchen im Internet stellte sie laut Polizei fest, dass vor dem Versandhandel als „Fake-Shop“ gewarnt wird. Die angegebene Telefonnummer ist nicht vergeben. Die Frau erstattete daraufhin Anzeige.

An der angegebenen Adresse war in diesem Fall wohl tatsächlich einmal eine Firma mit diesem Namen ansässig. Auch das sei typisch, wie die Polizei mitteilt: Die Betrüger kapern fremde Firmennamen oder Adressen und bauen einen Webshop zusammen. Der bietet oft unschlagbar günstige Preise – und zunächst scheinbar alle klassischen Bezahlmöglichkeiten. Doch am Ende eines Bestellvorganges bleibt plötzlich nur noch Vorkasse übrig. Die Betrüger setzten darauf, dass sich ihre Opfer zu diesem Zeitpunkt bereits so auf ihr vermeintliches „Schnäppchen“ freuen, dass sie dieses Manko akzeptieren und zahlen. Oft gehen die Überweisungen ins Ausland oder auf illegal eröffnete Konten bei Online-Banken. „Fake-Shops finden in Corona-Zeiten mehr Kunden denn je“, warnt ein Polizeisprecher.

Die Polizei rät immer wieder zu Misstrauen und dazu, vor einer Bestellung bei einem unbekannten Unternehmen im Internet zu recherchieren: Geben Sie den Namen des betreffenden Shops zusammen mit dem Begriff „fake“ oder „fake-Shop“ ein. Zahlreiche Portale listen relativ aktuell alte und neue Fake-Shops auf.

Die Betrüger wechseln laut Polizei die Internet-Adressen allerdings mit einer hohen Schlagzahl. Es passiere oft genug, dass die Fake-Shops schon gar nicht mehr online seien, wenn Käufer merkten, dass keine Ware kommt.

Die Polizei gibt Tipps zum Online-Einkauf

Die Polizei rät, auf ein Impressum achten. Aber natürlich können auch dort alle Angaben gefälscht sein. Deshalb sollten Käufer den Namen des Shops in Verbindung mit dem Begriff „Fake-Shop“ in eine Suchmaschine eingeben und die angezeigten Listen prüfen.

Auch Verbraucherzentralen halten Infos bereit. Grundsätzlich sollten sich Käufer nicht auf die Methode „Vorkasse“ einlassen – schon gar nicht auf Konten im Ausland. Sicherer sei es Zahlungsmethoden wie „Kauf auf Rechnung“ zu wählen. Abbuchungen vom Girokonto, Kreditkartenzahlungen lassen sich rückabwickeln – unter Umständen auch Überweisungen. Allerdings müssten sich Kunden dazu schnellstmöglich mit ihrer Bank in Verbindung setzen. Extreme Schnäppchenpreise sollten grundsätzlich misstrauisch machen. Die Polizei rät darüber hinaus Beweise zu sichern – zum Beispiel per Screenshot.

Die Polizei gibt außerdem folgende Tipps: Lesen Sie Produktbeschreibungen: Verkauft der Anbieter das gesuchte Produkt oder nur die Verpackung? Beim Kauf über Auktionsplattformen: Lassen Sie sich nicht auf Angebote von Verkäufern ein, die Ware am Auktionshaus vorbei zu erwerben. Das hebelt alle Käuferschutz-Funktionen aus. Bei teuren Artikeln den Treuhandservice nutzen! Schützen Sie Mail-, aber auch Kundenkonten mit unterschiedlichen Passwörtern aus mindestens acht Zeichen (Klein- und Großbuchstaben, Sonderzeichen und Zahlen). Je länger, desto besser. Wenn möglich, Push-Informationen aktivieren, die zeitnah über Kontobewegungen, Bestellungen oder Buchungen informieren. Bewertungen anderer Kunden ernst nehmen. Bemerken Sie den Fehler kurz nach ihrem Kauf, sollten Betroffene sofort mit ihrer Bank sprechen. Eventuell lässt sich die Überweisung noch stoppen. Doch dann kommt es auf Minuten an.