„Die Masche war dabei in allen Fällen die gleiche: Eine angebliche Münchener Anwaltskanzlei forderte die Geschädigten in einem Brief auf, einen ausstehenden Betrag im dreistelligen Bereich für ein LOTTO-Spiel zu überweisen, zu dem man sich telefonisch angemeldet habe“, heißt es in einer Mitteilung der Polizei.
Mit einer Unterschrift unter einem dem Brief beigefügten Lastschriftmandat, würde man den ausstehenden Betrag begleichen und sich gleichzeitig vom Gewinnspiel abmelden. Das erspare wörtlich „weiter Unannehmlichkeiten“. „Die vier Geschädigten erkannten die betrügerische Absicht hinter den Schreiben und erstatteten Anzeige“, teilte die Polizei mit.