Betretungsregelung für das Schalksmühler Rathaus

Ab Montag gelten neue Betretungsregeln im Schalksmühler Rathaus.

Schalksmühle. Die Gemeinde Schalksmühle weist darauf hin, dass das Rathaus ab Montag, 6. Dezember, bis auf Weiteres nur noch von Besucherinnen und Besuchern betreten werden darf, die im Sinne der 3G-Regelung geimpft, genesen oder getestet sind. Hierüber ist ein entsprechender Nachweis beim Betreten mitzuführen.

[[ad-placeholder]]