Schalksmühle. Die Gemeinde Schalksmühle weist darauf hin, dass das Rathaus ab Montag, 6. Dezember, bis auf Weiteres nur noch von Besucherinnen und Besuchern betreten werden darf, die im Sinne der 3G-Regelung geimpft, genesen oder getestet sind. Hierüber ist ein entsprechender Nachweis beim Betreten mitzuführen.
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