Meinerzhagen. Der Mann bezahlte die im Internet bezahlte Ware vorab und bekam daraufhin das bestellte Produkt. Allerdings wurde es von einem deutschen Unternehmen versendet und kam nicht aus Hong Kong.
Dieses schickte ihm daraufhin eine „letzte außergerichtliche Mahnung“, weil er die Bestellung nicht bezahlt habe. Das deutsche Unternehmen empfahl eine Anzeige. Die erstattete der Meinerzhagener am Donnerstagnachmittag.