Von Versäumnissen ist in den Vorlagen des Umwelt und Bauen-Ausschusses die Rede in Bezug auf Straßenwidmungen. Betroffen: die Straßen „Am Krähennocken“, die „Gartenstraße“, die Straßen „Am Heidehang“ (von der Einmündung „Lerchenweg“ bis zum „Heideweg“), teilweise der „Heideweg“ und teilweise der „Butterberg“. Beim „Kerspeweg“ muss die Widmung auf Anfrage der Stadt Wipperfürth erfolgen.
Grundlage der Widmungen: § 6 Straßen- und Wegegesetz Nordrhein Westfalen. Gemäß des Gesetzes erhalten Straßen, Wege und Plätze durch die Widmung die Eigenschaft einer öffentlichen Straße und sind keine Privatstraßen mehr, so erklärt es die Vorlage. Aktuell ist die Stadt Kierspe Eigentümerin der betroffenen Straßen, Flächen und Wegabschnitte. Das Gesetz stammt laut Vorlage aus den 60er Jahren. Versäumnisse, Eigentumsverhältnisse für verschiedene Straßen, Wege und Plätze zu regeln, beziehungsweise nach erfolgter Festsetzung der Straßenbezeichnung das Widmungsverfahren durchzuführen sowie das Inkrafttreten des Gesetzes in den 60er Jahren bedeuten nun einen großen Nachholbedarf.
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Die Stadt Wipperfürth bereite zurzeit die Widmung der Ortslage Großfastenrath vor. „Um eine äußere Erschließung dieser Ortslage zu gewähleisten, muss die Stadt Wipperfürth eine städtische Anbindung an eine gewidmete Straße schaffen“, heißt es zur Begründungn der Widmung der Straße „Kerspeweg“ von der Einmündung der B 237 (Hauptstraße) bis zur Ortsgrenze von Wipperfürth in der Vorlage.
Widmungen und Straßenausbaubeiträge
Für Peter Christian Schröder von der Freien Wählergemeinschaft (FWG) ist es damit nicht getan, wie er im Gespräch mit LokalDirekt verriet. Eine Frage schließe sich an das verspätete Widmungsverfahren an, so der FWG-Chef. „Wie sieht’s mit den Straßenausbaubeiträgen der Anwohner der betroffenen Straßen aus?“ Seit 2019 setzt sich die FWG für die Abschaffung ein, die es laut Schröder nur noch in NRW gebe. „Öffentliche Straßen dürfen von jedem Bürger unseres Landes kostenfrei genutzt werden, nicht nur von den direkten Anliegern. Eine große Ungerechtigkeit besteht darin, dass letztere aber für eine auszubauende Straße zahlen sollen, während andere, die die gleiche Straße ebenso intensiv oder sogar noch stärker nutzen, von den Straßenausbaubeiträgen verschont bleiben“, ist in einer Stellungnahme der Fraktion von 2019 zu lesen. Darin ist von fünfstelligen Beträgen für die Anwohner die Rede.
Die Frage nun: Sind an den Straßen, deren Widmungen auf der Tagesordnung stand, Beiträge abgrechnet worden und wenn ja, waren sie rechtens? Wann wurden sie gebaut? Der FWG wurde eine schriftliche Beantwortung der Fragen über das Protokoll des Ausschusses zugesagt. „Ich bin gespannt, was dabei heraus kommt“, so Schröder. Vorbildlich habe das Verfahren beim Neubaugebiet „Östlich Rathaus“ funktioniert.
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