Märkischer Kreis. In den Häusern gelten zum Schutz der Kunden und Kollegen die üblichen Hygiene- und Abstandsregeln. Zusätzlich setzen die Arbeitsagenturen ab Donnerstag, 25. November, bundesweit die 2G-Regel um. Für persönliche Gespräche
ist dann der Nachweis erforderlich, geimpft oder genesen zu sein.
Kundinnen und Kunden, die nicht geimpft oder genesen sind oder keine Auskunft zu ihrem Status geben möchten, werden online oder telefonisch beraten oder können eine Kurzberatung an einem Notfallschalter wahrnehmen. Es wird empfohlen, für persönliche Gespräche einen Termin zu vereinbaren. Die persönliche Arbeitslosenmeldung ist auch weiterhin für alle Kunden am Notfallschalter möglich.
Alle Kundinnen und Kunden können auch weiterhin viele alle Anliegen einfach und
unkompliziert über die digitalen e-Services der BA oder telefonisch erledigen:
https://www.arbeitsagentur.de/eservices
0800 4 5555 00 (Arbeitnehmer)*
0800 4 5555 20 (Arbeitgeber)*
02371 905 900 (Lokale Rufnummer)
*Dieser Anruf ist kostenfrei
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