Änderungen zu Corona-Regeln/Maskenpflicht bleibt

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat die Coronaschutzverordnung erneut angepasst. Durch die seit Mittwoch, 9. Februar, gültige Fassung ergeben sich jedoch nur wenige Änderungen.

Lüdenscheid. Eine wichtige Neuerung betrifft den Status Jugendlicher: Ab sofort sind Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren geimpften und genesenen Personen gleichgestellt. Das bedeutet, dass sie alle Angebote, für die die 2G- Regel gilt, ohne weiteren Nachweis nutzen können. Handelt es sich bei den Jugendlichen um Schülerinnen und Schüler, erfüllen sie wegen der regelmäßigen Schultestungen automatisch auch die Vorgaben für 2G+. Bisher galt diese Regelung nur für Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren.

Darüber hinaus regelt die aktuelle Coronaschutzverordnung die Vorgaben für die Karnevalstage: Veranstaltungen im Freien ohne Zugangskontrolle, wie beispielsweise Umzüge, sind untersagt. Für alle Brauchtums-Veranstaltungen zum Karneval gilt die 2G+-Regel. Für private Feiern sowie für Karnevalsveranstaltungen in Innenräumen benötigen alle Teilnehmer neben ihrem Impf- oder Genesungsnachweis einen Test – das gilt in diesem Fall auch für Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben.

Die 2G-Regel für den Einzelhandel bleibt zunächst bestehen. Allerdings sind von nun an stichprobenartige Kontrollen der Nachweise ausreichend.

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Es bleibt bei der Maskenpflicht für stark frequentierte Bereiche der Innenstadt sowie für den Wochenmarkt. Die entsprechende Allgemeinverfügung der Stadt Lüdenscheid gilt bis einschließlich 9. März. Allerdings: Sollten auf Bundes- und Landesebene vorab Lockerungen beschlossen werden, könnte auch die Maskenpflicht in der Lüdenscheider City schon früher aufgehoben werden. Mund und Nase müssen wie gewohnt täglich zwischen 8 und 20 Uhr in folgenden Bereichen mit einer medizinischen Maske bedeckt werden:

Wilhelmstraße: Abschnitt zwischen den Einmündungen Graben- und Altenaer Straße

Altenaer Straße: im Bereich der Fußgängerzone (Wilhelmstraße 1 bis zur Zufahrt zum Parkplatz der städtischen Musikschule)

Sterngasse

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Das gilt außerdem für den Wochenmarkt, der von überregionaler Bedeutung ist und sowohl mittwochs als auch samstags auf dem Rathausplatz stattfindet.

Die Verwaltung begründet das Festhalten an der Maskenpflicht den im Zuge der „Omikron-Welle“ rasant steigenden Infektionszahlen und dem Zusammentreffen vieler Menschen „mit ungewissem Immunisierungsstatus“ auf engem Raum. Dadurch entstehe auch an der frischen Luft ein „besonderes Gefährdungspotential“, heißt es in der Allgemeinverfügung.

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