Abwassergebühren fehlen auf Bescheid

Manch einer wird sich sicherlich wundern. Auf den Grundbesitzabgabebescheiden, die die Gemeinde verschickt, fehlen die Abwassergebühren.

„Aufgrund einer am 15.12.2022 in Kraft getretenen Änderung des § 6 Kommunalabgabengesetzes NRW müssen die Abwassergebühren für das Jahr 2022 nachträglich neu kalkuliert werden“, heißt es in der Mitteilung der Verwaltung. Da noch nicht alle aktuellen Daten für die Neuberechnung vorlägen, werde die Abrechnung der Schmutzwassergebühren für das Jahr 2022 ausnahmsweise zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

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„Die Gemeinde stellt die Abwasserkanäle zur Verfügung. Dieses Vermögen wird verzinst. 2022 mit 5,5 Prozent. Dann gab es ein Gerichtsurteil, dass dies zu hoch sei“, erklärte Kämmerin Gabriele Balzukat. Jetzt sind es nur noch 3,5 Prozent. Das entspreche dem Durchschnitt der vergangenen 30 Jahre. „Das Problem ist, wenn das Jahr vorbei ist, müssen wir uns bei der Abrechnung auf die Ist-Zahlen beziehen und dürfen nicht mehr von Planzahlen ausgehen. Und eben diese Zahlen fehlten noch. Somit konnte kein Kubikmeterpreis ermittelt werden. Die Abwassergebühren werden daher Mitte bis Ende Februar in einem separaten Bescheid versendet. So sei die Gemeinde auf der sicheren Seite. „Es hätte sonst sicher Klagen gegeben. Außerdem hätten wir hinterher wieder Kosten erstatten müssen und es wäre verwaltungstechnisch ein riesen Aufwand. So ist es eine saubere Lösung“, sagt Balzukat.

Die Abschlagszahlungen für die Schmutzwassergebühren für das Jahr 2023 werden wie gewohnt in den Grundbesitzabgabebescheiden ausgewiesen, diese wurden bereits nach der aktuellen Gesetzgebung berechnet.

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