Absage an Bahnhofstraßen-Antrag

Die Bahnhofstraße am Hammerkamp wird nicht für den öffentlichen Verkehr freigegeben. Mit diesem Beschluss lehnt die Stadtverwaltung den Antrag der FDP-, FWG- und SPD-Fraktionen ab.

Zwölf Monate der Prüfung waren seitens der Stadtverwaltung auf den Antrag der Fraktionen im Oktober 2021 an den Rat der Stadt Kierspe gefolgt. Nun steht das Ergebnis fest: Die Bahnhofstraße wird nicht für den Verkehr geöffnet.

Die Straße verläuft parallel zum Hammerkamp und wird als Zufahrt zum Zentralen Omnibusbahnhof Kierspe (ZOB) von Bussen als Wendeschleife genutzt. Sie ist zudem für den Volmetalradweg eingeplant.

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Schmale Straße ohne Gehweg

Am 26. Oktober 2021 wurde die Verwaltung durch die Fraktionen damit beauftragt, die „Öffnung der Bahnhofstraße zu veranlassen und weiter geeignete organisatorische und/oder bauliche Maßnahmen einzuleiten, um die Verkehrssicherheit und den Verkehrsfluss am Hammerkamp zu optimieren“, wie es im Antrag heißt.

Die Fraktionen beschreiben die Straße Hammerkamp als „historisch gewachsen und aus topografischen Gründen sehr schmal“ – ungünstig für diverse Entwicklungen der letzten Jahre, wie sie im Antrag aufgeführt werden: gestiegenes Verkehrsaufkommen durch vermehrte Berufstätigkeit, die Ansiedlung einer Seniorenbetreuung im hinteren Teil des Hammerkamps sowie die Einrichtung des Radweges und den Zuzug von Handwerkern in den letzten Jahren. Gleiches gelte für verstärkte Lieferverkehre durch Paketdienste oder die Müllabfuhr. Und: immer breitere und größere Autos führten zu Gefahren im Begegnungsverkehr – eine besondere Gefährdung für Schulkinder, die am Hammerkamp auf keinen Gehweg ausweichen können.

Die Lösung der drei Parteien: Die Bahnhofsstraße öffnen, um den Verkehr des vorderen Hammerkamps „massiv zu verringern“, um so die Situation zu entschärfen. Weitere Optionen: die Nutzung der Seelbachbrücke für den Kfz-Verkehr sowie die „teilweise Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung“.

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Antrag ablehnt

Der Antrag wurde durch den Rat am 30. November 2021 an den Ausschuss verwiesen. Um den Sachverhalt fachlich beurteilen zu können, holte sich die Kiersper Stadtverwaltung Stellungnahmen ein. Diese werden von der Verwaltung detailliert aufgeführt, um das Ergebnis, die Bahnhofsstraße nicht für den allgemeinen Verkehr zu öffnen, zu begründen.

Kreispolizeibehörde, märkisches Straßenverkehrsamt, der Landesbetrieb der Straßen NRW und die MVG sagen „Nein“

Kein besonderes Gefahrenpotential attestiert die Polizeikreisbehörde dem Verkehrsfluss am Hammerkamp und beruft sich dabei auf Unfallstatistiken der Jahre 2020 bis 2022, die lediglich zwei Vorfälle an der Einmündung Kölner Straße/Hammerkamp und an der Einmündung Verbindungsweg zur Straße „Am Nocken“ verzeichnen, die aber nichts mit der von den Fraktionen aufgeführten Bedingungen am Hammerkamp zu tun hätten. Zum Vergleich: Ein höheres Gefahrenpotential zeige sich am Kreuzungsbereich Bahnhofstraße/Kölner Straße/Wehestraße.

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Dem schließt sich das Straßenverkehrsamt des Märkischen Kreises an. In der Beschlussvorlage heißt es: „Nach Meinung der Straßenverkehrsbehörde des Märkischen Kreises wäre eine Öffnung der Bahnhofstraße aus mehreren Gründen kritisch zu betrachten.“

Die Gründe: „erhebliche bauliche Veränderungen“, darunter der Ausbau der Verbindung zwischen Bahnhofstraße und Hammerkamp sowie im Bereich der P+R-Parkplätze. Und: Die Anpassung der Ampelanlage auf den Busverkehr. „Durch eine Änderung der Ampelschaltung wäre
gerade im Hinblick auf die Sanierung des Tannenbaums mit Rückstausituationen zu rechnen“, so der Kreis.

Dem Argument, dass eine Einbahnstraßenregelung den Verkehr „entschärfen“ könne, widerspricht der Kreis: die Einrichtung einer Einbahnstraße habe „auch immer eine Erhöhung der durchschnittlich gefahrenen Geschwindigkeiten zur Folge“.

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Den Ausführungen des Kreises schließt sich der Landesbetrieb Straßen NRW an. Und auch die Position der Märkischen Verkehrsgesellschaft (MVG) wird durch den Kreis gestützt. Fließender Verkehr sei sowohl für den Bus- als auch für den Fahrgastverkehr für Bus und Bahn eine Gefährdung. „Hieraus würden sich Gefahren für Passanten, aber auch andere Verkehrsteilnehmer ergeben“, wird die MVG zitiert. Und auch der Umsteigeverkehr zwischen Kölner Straße und ZOB könnte bei einem Eingriff in den aktuellen Verkehrsfluss leiden, so die MVG.

Kosten nicht kalkulierbar

Ebenso lässt die Stadtverwaltung das Argument der Tempo-Entschleunigung nicht gelten und befürchtet durch die Veränderungen eher eine Erhöhung der Fahrgeschwindigkeiten, denn den Fahrern können eine „falsche Sicherheit“ durch Entfallen des Gegenverkehrs suggeriert werden.

Hohe Kosten im Bereich von 400.000 Euro, zusätzliche Umgestaltungskosten sowie eine mögliche Rückzahlung von Fördermitteln für ZOB, P+R-Parkplätze und Fahrradgarage untermauern den Standpunkt der Stadtverwaltung.

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Seelbachbrücke und Volmetalradweg schließen das Projekt ab

„Eine – wie vorgeschlagene – Ertüchtigung bzw. ein notwendig werdender Neubau der Seelbachbrücke scheidet nach vorläufigen Prüfungen aufgrund der Vorgaben für den Hochwasserschutz sehr
wahrscheinlich aus. (…) Die Kosten für diese Variante sind noch nicht beziffert worden,
allerdings erscheint die Umsetzung nicht wirtschaftlich darstellbar zu sein.“

Und: „Der betroffene Bereich wird in den nächsten Jahren weitläufige Veränderungen erfahren. Gerade
die Sanierung der Kreuzung Tannenbaum sowie die Trassenführung des Volmetalradweges sind
Projekte, welche die Situation am Hammerkamp sicherlich beeinflussen werden“, heißt es abschließend.

Die sechste Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauen findet am 8. November um 17 Uhr im Rathaus am Springerweg statt.

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