Lüdenscheid. Bisher war es für Bürgerinnen und Bürger möglich, das Rathaus ohne weiteren Nachweis zu betreten. Ab sofort (22. Dezember) ist der Zugang nur noch mit einem 3G-Nachweis gestattet. Das bedeutet, die Besucherinnen und Besucher des Rathauses müssen am Eingang nachweisen, dass sie gegen das Coronavirus geimpft beziehungsweise genesen sind oder einen tagesaktuellen Test (nicht älter als 24 Stunden) von einer offiziellen Teststation vorlegen. Im Rathaus gilt außerdem weiterhin die Maskenpflicht.
Damit reagiert Lüdenscheid, so wie viele andere Kommunen im Märkischen Kreis, auf die anhaltend hohen Inzidenzwerte und die neue Bedrohung durch die Omikron-Variante des Coronavirus‘. „Sowohl für die Besucherinnen und Besucher als auch für die Mitarbeitenden bieten wir so die größtmögliche Sicherheit im Rathaus“, sagt Bürgermeister Sebastian Wagemeyer. Wer für die kommenden Tage (bis einschließlich 23. Dezember) bereits im Vorfeld einen Termin reserviert und nicht die Möglichkeit hatte, sich kurzfristig testen zu lassen, muss eine Übergangsregelung beachten: Im Rathaus muss die ganze Zeit über eine FFP2-Maske getragen werden. Bei Bedarf stellt die Verwaltung eine solche Mund-Nase-Bedeckung zur Verfügung. Ab Montag, 3. Januar 2022, ist dann generell für alle Bürgerinnen und Bürger ein 3G-Nachweis erforderlich.
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