Die Reduzierung der Geschwindigkeit solle für alle Streckenabschnitte eingerichtet werden, in denen Wohnhäuser nah an der Straße stehen. Die Lärmbelastung für Anwohner würde dadurch verringert und gleichzeitig die Verkehrssicherheit erhöht.
Eine entsprechende Anordnung nebst Begründung will die Stadtverwaltung in den nächsten Tagen an den Landesbetrieb Straßen.NRW schicken. Als Baulastträger ist die Landesbehörde dafür zuständig, eine entsprechende Verkehrsbeschilderung aufzustellen.
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Niggemann-Schulte geht davon aus, dass die Reduzierung von derzeit 50 km/h auf 30 km/h ab Ende November oder Anfang Dezember gelten könne. Von dieser Neuregelung wären Teile der Lennestraße sowie Streckenabschnitte der Altenaer Straße und „Im Grund“ betroffen.
Die Anordnung geht auf einen Beschluss des Verwaltungsvorstandes der Stadt Lüdenscheid zurück. Die rechtliche Grundlage dafür bilden die Straßenverkehrsordnung (StVO) und die Ergebnisse einer Lärmberechnung, die Straßen.NRW für die A45-Umleitung hatte vornehmen lassen. Danach reduziere sich der Schalldruckpegel – die verkehrsbedingte Lärmbelastung – durch die Einführung von Tempo 30 in geringem, aber spürbarem Maße.
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