A45: SIHK berät zum Sonderkreditprogramm

Ab dem 11. März 2022 können von der A45-Sperrung betroffene Unternehmen einen Sonderkredit beantragen, der einen Tilgungsnachlass in Höhe von 20 Prozent beinhaltet.

Voraussetzung für die Beantragung sind Umsatzeinbußen von mindestens 20 Prozent oder eine Steigerung der allgemeinen Betriebs- und Materialkosten um 20 Prozent. Die Stadt Hagen, der Ennepe-Ruhr-Kreis sowie der Märkische Kreis gehören zur Gebietsförderkulisse.

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„Die Sperrung der A45 bei Lüdenscheid sorgt dafür, dass die immer noch vom Hochwasser und durch die Corona-Pandemie geschädigte Wirtschaftsregion Südwestfalen weiter aus dem Takt gerät. Für viele Unternehmen ergeben sich erhebliche Herausforderungen bei Finanzierungsfragen. Mit dem A45-Kredit steht nun ein niederschwelliges Programm mit günstigen Konditionen zur Verfügung. Die Nachfrage nach dem Kredit ist bereits groß“, sagt Dr. Fabian Schleithoff, Fachbereichsleiter Wirtschaftsförderung bei der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer (SIHK) zu Hagen.

Die SIHK bietet ab sofort einen monatlichen Finanzierungssprechtag mit Experten der NRW.BANK und der Bürgschaftsbank NRW an. Für Fragen steht bei der SIHK zu Hagen Tobias Prinz telefonisch unter 02331 / 390 – 345 oder per E-Mail prinz@hagen.ihk.de zur Verfügung.

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