Kierspe. Grundsätzlich können die Kirchengemeinden ihren Gottesdiensten, Andachten und anderen Veranstaltungen zur Religionsausübung eigene Hygienekonzepte zugrunde legen. Diese müssen lediglich der Coronaschutzverordnung vergleichbare Schutzmaßnahmen enthalten. Mit der Coronaschutzverordnung vom 27. November wurde in weiten Teilen des öffentlichen Lebens die 3G- beziehungsweise 2G Regel eingeführt.
Aus diesem Grund haben sich unter anderem die folgenden Gemeinden zu einer freiwilligen Umsetzung der 3G-Regel entschieden:
– Evangelische Gemeinde Kierspe, Am Denkmal 8a
– Katholische Gemeinde Kierspe, Glockenweg 4
– Ev. Landeskirchliche Gemeinschaft Vollme, Herlinghauser Weg 1
– Ev. Baptisten Brüdergemeinde e.V., Thingslindestraße 121
– Freie evangelische Gemeinde Kierspe, Am Nocken 48
– Neuapostolische Kirchengemeinde Kierspe, Glockenweg 9
Gottesdienste dieser Gemeinden können demnach nur noch nach Vorlage eines gültigen Impfausweises, einer Genesenenbescheinigung des Märkischen Kreises oder eines negativen Testzertifikats besucht werden.
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