Märkischer Kreis. Wenn am 1. August das Kindergartenjahr 22/23 beginnt, wird der Märkische Kreis 3496 Kindergartenplätze bereitstellen. Das sieht die Kindergartenbedarfsplanung vor, die am 1. März im Rahmen des Jugendhilfeausschusses vorgestellt wurde. Von den 3496 Plätzen fallen 675 auf Kinder unter drei Jahren, 2821 auf Ü3-Kinder.
Die Zahl der integrativen Betreuungen liegt voraussichtlich bei 114, aufgeteilt in eine U3- und 113 Ü3-Pauschalen. Im Bereich der Kindertagespflege sind bis zu 120 Kindertagespflegepersonen vorgesehen. Insgesamt können bis zu 320 weitere U3-Plätze und bis zu 20 weitere Ü3-Plätze zur Verfügung gestellt werden. Für die Betreuung unter Dreijähriger wird nunmehr eine Versorgungsquote von 34,6 Prozent erreicht.
Finanzspritze für acht Kitas bewilligt
Grünes Licht gab der Jugendhilfeausschuss für die finanzielle Bezuschussung von Angeboten zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten bei der Ev. Kita „Hochstraße“ in Meinerzhagen, der Ev. Kita „Fibs“ in Nachrodt, der Elterninitiative „Kinderkreisel“ in Balve, der Kommunalen Kitas „Sausebraus“ und „Wirbelwind“ in Neuenrade, der AWO Kitas „Mittendrin“ in Schalksmühle und „Wundertüte“ in Halver sowie der Elterninitiative „Viktoriastraße“ in Schalksmühle.
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Die Bezuschussung des Landes in Höhe von 76 585 Euro dient der finanziellen Förderung von kind- und bedarfsgerechten, familienunterstützenden Angeboten in der Kindertagesbetreuung. Der Märkische Kreis leistet zusätzlich einen Anteil von 15 317 Euro (25 Prozent). Weitere Förderanträge können von den Kindertageseinrichtungen auch im Laufe des Jahres noch gestellt werden. Insgesamt stehen Fördermittel des Landes in Höhe von 416 800 Euro zur Verfügung.
Absage an Kirchengemeinde und WHS in Halver
Einstimmig lehnte der Jugendhilfeausschuss den Beitritt des Märkischen Kreises zum Mietvertrag zwischen der Evangelischen Kirchengemeinde als Träger der Kita Pusteblume und der Wohnbaugesellschaft Halver ab. Für den geplanten Neubau der Kita Pusteblume sollte der Märkische Kreis nach einem Antrag der Evangelischen Kirchengemeinde für mindestens 30 Jahre in den Mietvertrag eintreten, wenn „der Mieter seine Nutzung durch nicht selbstverschuldete Schließung einzelner Gruppen oder der gesamten Einrichtung durch den Märkischen Kreis aufgeben muss“. Das käme aus Sicht der Verwaltung einer Bürgschaft gleich und würde einen Präzedenzfall schaffen. Es sei unverhältnismäßig und unangemessen, „dass der Kreis aus eigenen Mitteln vollständig den Mietausfall für einen Vermieter oder die Zahlungsverpflichtung für den Träger übernimmt“, heißt es in der Vorlage der Verwaltung. Die letzte Entscheidung trifft am 17. März der Kreistag.
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