Lüdenscheid. Ab Montag, 17. Januar, gilt die 2G-Regelung für alle Schülerinnen und Schüler der Musikschule ab 16 Jahren. Das heißt, am Unterricht darf nur noch teilnehmen, wer doppelt geimpft ist oder einen Genesenen-Nachweis erbringen kann. Alle anderen Personen haben keinen Zutritt zur Musikschule, können aber das Angebot des Distanzunterrichtes nutzen.
Zudem gilt eine generelle Maskenpflicht im Gebäude, die nur in Ausnahmefällen aufgehoben werden kann.
Schulpflichtige Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 15 Jahren werden immunisierten Personen grundsätzlich gleichgestellt und gelten auch dort, wo eigentlich ein offizieller Test gefordert ist, als getestete Personen.
Eine weitere Ausnahme: beim Unterricht für Gesang und Blasinstrumente gilt sogar die 2G+-Regel. Dies hat das Land entschieden. Zweifach geimpfte und genesene Personen benötigen für den Unterricht ohne Maske zusätzlich einen maximal 24 Stunden alten offiziellen Schnelltest. Ausgenommen von dieser Regelung sind geboosterte Personen, sowie zweifach geimpfte Personen, die in den letzten drei Monaten eine Infektion hatten.
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