2G in Museen des Märkischen Kreises

Der Märkische Kreis reagiert auf die steigenden Infektionszahlen, indem er die Genesen-oder-Geimpft-Regel einführt.

Märkischer Kreis. Für den Besuch der Museen „Burg Altena“ und „Deutsches Drahtmuseum“ gilt ab Dienstag, 23. November, die 2G-Regel. Das bedeutet, dass nur noch Personen, die vollständig geimpft oder genesen sind, Zutritt zu den beiden Museen haben. Die Vorgabe betrifft auch alle Veranstaltungen und Führungen, die in den Räumen und auf dem Gelände stattfinden.

Wer die Museen besichtigen oder an einer Veranstaltung teilnehmen möchte, muss demnach an der Kasse den Impf- oder Genesenen-Nachweis vorzeigen. Zusätzlich werde der Personalausweis oder Reisepass kontrolliert. Beim Zugang zur Burg Altena über den Erlebnisaufzug findet laut Märkischem Kreis ebenfalls eine Überprüfung der 2G-Regel statt. Während der Öffnungszeiten der Museen gilt die neue Regelung auf dem gesamten oberen Burghof. Das Burgrestaurant dürfen ebenfalls nur noch Geimpfte und Genesene besuchen, heißt es.

Ausnahmen sollen für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gelten, da diese regelmäßig an den Schultestungen teilnehmen. Während des normalen Schulbetriebs gelten sie als „Schülerinnen und Schüler mit Schultestungen“ und benötigen deshalb keinen Immunisierungs- oder Testnachweis. Bei Schülerinnen und Schülern ab 16 Jahren werde der Immunisierungs- oder Testnachweis durch eine Bescheinigung der Schule ersetzt. In den Schulferien müssten Kinder und Jugendliche ab sechs Jahren jedoch einen offiziell bestätigten negativen Testnachweis beziehungsweise einen Impf- oder Genesungsnachweis vorzeigen.

Für erwachsene Personen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen Covid geimpft werden und dies durch Vorlage eines ärztlichen Attests nachweisen können, findet die 3G-Regel-Anwendung. Sie haben einen entsprechenden Schnell- oder PCR-Test vorzulegen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.

Neben dem Museumsbesuch werde die neue Vorgabe erstmals bei den Veranstaltungen zum „Glanzlicht Burg Altena“ Anwendung finden. „2G“ gelte beim „Wintermezzo“ auf Burg Altena (26. bis 28. November) und bei den Führungen wie der Lichter- oder Nikolausführung.

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