Lüdenscheid. Am Montag, 22. November, fiel der Startschuss für den Weihnachtsmarkt auf dem Sternplatz. Allerdings findet dieser nach Absprache mit der Stadt Lüdenscheid unter 2G-Bedingungen statt. Nur nachweislich Geimpfte und Genesene dürfen die Angebote des Markes wahrnehmen.
Alexander und Geron Langhoff, die den Weihnachtsmarkt in Kooperation mit dem Lüdenscheider Stadtmarketing (LSM) organisieren, Thomas Jacob vom Glühweinstand „bei Thomas“, LSM-Geschäftsführer André Westermann und der Erste stellvertretende Bürgermeister Björn Weiß trafen sich vorab zu einem kurzen Austausch.
„Wir haben uns dazu entschieden, das geplante Programm in der Weihnachtsalm abzusagen“, erklärte Westermann. Auch die Innenräume der Glühweinstände bleiben geschlossen. „Dafür haben wir aber die Kapazitäten im Außenbereich erhöht“, so Alexander Langhoff.
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2G-Regel an allen Ständen
Auch wenn bis zum Nachmittag des Eröffnungstages noch keine neue Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vorlag, so hatten die Organisatoren des Weihnachtsmarktes in Abstimmung mit der Stadt Lüdenscheid ihr Angebot bereits an die zu erwartende 2G-Regelung angepasst. Daher gelten ab sofort die folgenden Regelungen:
Auf dem gesamten Weihnachtsmarkt-Gelände gilt 2G (Stand: 22. November 2021). Der Weihnachtsmarkt ist zwar frei zugänglich, allerdings werden die Nachweise von den Anbietern an den Ständen kontrolliert. Nach der Überprüfung an einem Stand erhalten die Besucherinnen und Besucher bei Bedarf ein Bändchen, um spätere Kontrollen zu erleichtern.
Wer ohne 2G-Nachweis einen Stand besucht, der wird dort nicht bedient. Diese Regelung gilt so lange, bis in den nächsten Tagen eine neue Coronaschutzverordnung in Kraft tritt. Gegebenenfalls müssen die Regelungen danach angepasst werden.
Ausnahmen für die 2G-Regelung gelten ausschließlich für unter 18-Jährige, Schwangere und Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden und dies mit einer ärztlichen Bescheinigung belegen können. Wer unter diese Gruppe fällt, muss trotzdem beim Besuch des Marktes einen aktuellen Test nachweisen können. Ein Sonderfall sind dabei Kleinkinder sowie Schülerinnen und Schüler, die in Kitas oder Schulen regelmäßig getestet werden und somit keinen zusätzlichen Test vor Ort machen müssen, um den Weihnachtsmarkt zu besuchen.
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