Entgegen der Aussagen von Kommunen, habe die Ausländerbehörde geöffnet. „Die Terminvergabe funktioniert sehr gut“, betont Ulla Erkens.
Wer Ukrainer im Märkischen Kreis aufnimmt, muss folgende Formalien beachten: Die Menschen werden beim jeweiligen Einwohnermeldeamt an der derzeitigen Adresse registriert. Dazu muss auch eine Wohnungsgeber-Bestätigung ausgefüllt werden. Beim zuständigen Sozialamt vor Ort können die Menschen dann einen Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz stellen. Außerdem ist eine Anmeldung bei der Ausländerbehörde beim Märkischen Kreis erforderlich – dies ist auch die Grundlage, um ein Arbeitsverhältnis zu beginnen. Die Datengrundlage für die Abarbeitung durch den Märkischen Kreis sind die Daten aus dem Einwohnermeldeamt, die automatisiert durch die Kommunen übermittelt werden.
Ukrainer müssen dann bei einem persönlichen Termin bei der Ausländerbehörde registriert werden. „Das heißt, dass wir den Leuten die Fingerabdrücke für eine Fast-ID abnehmen müssen“, erklärt Erkens. Hier werde ein Abgleich mit den deutschen und europäischen Sicherheitssystemen durchgeführt. Sofern die Person innerhalb des Schengen-Raums noch nicht registriert wurde, erfolgt das Anfertigen eines Passfotos sowie die eigentliche Registrierung. Erkens: „Hier werden neben persönlichen Daten auch Angaben zu der Einreise im System erfasst. Anschließend wird jeder Finger einzeln gerollt. Alleine der Vorgang dauert pro Person ca. 30 Minuten.“
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Informationen, die LokalDirekt vorliegen, dass die Ausländerbehörde nur zwei sogenannte PIK Stationen hat, bestätigte der Kreis auf Nachfrage. „Weitere PIK-Stationen von dem Hersteller der Geräte der Ausländerbehörde sind aktuell deutschlandweit nicht lieferbar, so dass eine kurzfristige Erhöhung der Kapazitäten nicht möglich ist.“
Nach der erfolgten Registrierung sind die Personen systemseitig im Ausländerzentralregister erfasst. Anschließend werden sofort die Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 Aufenthaltsgesetz erteilt. Hierzu werden die elektronischen Aufenthaltstitel bei der Bundesdruckerei bestellt. Die Kunden erhalten für die Übergangszeit eine Bescheinigung, die zur Arbeitsaufnahme berechtigt.
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Aufgrund der Größe des Kreises wird parallel an zwei Standorten gleichzeitig gearbeitet. Es wird eine „Registrierungsstraße“ im Kreishaus Lüdenscheid und eine im Hönne-Berufskolleg in Menden eingerichtet. „Aufgrund technischer Vorlaufzeiten wird Anfang der zwölften Kalenderwoche die technische Infrastruktur aufgebaut. Ab Donnerstag, 24. März, beginnt die Ausländerbehörde mit der Registrierung. In den ersten Wochen arbeitet die Ausländerbehörde, neben dem normalen Betrieb, an sieben Tagen in der Woche an den Registrierungsstraßen“, erklärt Erkens.
Die Kommunen Halver, Herscheid, Kierspe, Lüdenscheid, Meinerzhagen, Plettenberg und Schalksmühle sind für das Kreishaus Lüdenscheid geplant. Die Kommunen Altena, Balve, Hemer, Menden, Nachrodt-Wiblingwerde, Neuenrade und Werdohl sind für den Standort in Menden vorgesehen.
Die Mitarbeiter verschickten am Donnerstagnachmittag, 17. März, die Einladungen für die ersten Tage. Die kommunalen Sozialämter bekommen vom Kreis jeweils eine Übersicht der eingeladenen Kunden in Tabellenform per E-Mail.
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